Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterin
Anbieterin: Jumelia GmbH
Sitz: Bern, Kanton Bern, Schweiz
Adresse: Schlösslistrasse 7, 3008 Bern
E-Mail: info@jumelia.ch
Telefon: 032 510 35 33
UID: CHE-496.373.071
Website: www.jumelia.ch
Stand: Januar 2026
1. Geltung, Zielgruppe, Vertragsabschluss, Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen, Angebote, Aufträge und Abonnements der Jumelia GmbH. Sie gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern (B2B). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Jumelia GmbH diese kennt, ausser Jumelia GmbH stimmt ihnen im Einzelfall ausdrücklich zu.
1.4 Angebote der Jumelia GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.5 Ein Vertrag kommt zustande durch:
-
schriftliche Annahme eines Angebots (inkl. E-Mail), oder
-
schriftliche Auftragsbestätigung der Jumelia GmbH, oder
-
Online-Buchung und erfolgreich abgeschlossene Online-Zahlung (z.B. via Stripe), oder
-
tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung durch den Kunden.
1.6 Weicht die Auftragsbestätigung der Jumelia GmbH von der Bestellung des Kunden ab, gilt die Auftragsbestätigung, sofern der Kunde nicht innert 5 Kalendertagen ab Erhalt schriftlich widerspricht.
1.7 Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
-
individueller Vertrag / Einzelvereinbarung
-
Angebot / Leistungsbeschreibung
-
Auftragsbestätigung
-
diese AGB
1.8 Schriftlichkeit: «Schriftlich» umfasst auch E-Mail sowie Freigaben / Bestätigungen über digitale Systeme (z.B. Stripe, E-Signatur, Projekttools, CRM).
1.9 Mündliche Abreden: Mündliche Abreden sind gültig, wenn sie nachweisbar vereinbart wurden. Als Nachweis gelten insbesondere Gesprächsnotizen, Protokolle, E-Mail-Zusammenfassungen oder Einträge in Projekttools, aus denen Inhalt und Zeitpunkt der Abrede ersichtlich sind.
1.10 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 14 Tagen ab Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird hingewiesen.
1.11 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchsetzbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.
1.12 Enthalten dieser Vertrag oder diese AGB eine Lücke, so gilt eine Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages sowie nach Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Angelegenheit von Anfang an bedacht hätten.
2. Grundsätze
2.1 Die Jumelia GmbH schuldet eine fachgerechte Dienstleistung nach branchenüblichen Standards.
2.2 Die Jumelia GmbH schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Umsatz, Leads, ROAS, Reichweite, Rankings), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang, Mitwirkung, Freigabe, Korrekturen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot / der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung sowie allfälligen Briefings und Protokollen (zusammen «Angebotsunterlagen»).
3.2 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
3.3 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter / unvollständiger Mitwirkung, fehlender Zugänge oder später Freigaben gehen zu Lasten des Kunden. Termine verschieben sich entsprechend.
3.4 Freigabe / Abnahme: Lieferungen, Entwürfe und Zwischenergebnisse sind innert 5 Werktagen ab Zustellung zu prüfen und schriftlich freizugeben oder konkret zu beanstanden. Erfolgt keine Rückmeldung innert Frist, gilt die Leistung als freigegeben.
3.5 Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Korrekturen, Änderungen oder neue Anforderungen werden nach Aufwand verrechnet.
3.6 Änderungswünsche ausserhalb des vereinbarten Umfangs (Change Requests) sind zusätzlich geschuldet und werden nach Aufwand gemäss Ziffer 8 verrechnet.
3.7 Fixpreis und Zusatzaufwand: Ein Fixpreis gilt nur für die im Angebot klar beschriebenen Leistungen. Leistungen ausserhalb des beschriebenen Umfangs sind zusätzlich geschuldet und werden nach Aufwand verrechnet oder separat offeriert.
3.8 Abnahme und Dateiformate: Die Jumelia GmbH liefert Ergebnisse in den im Angebot vereinbarten Formaten, Auflösungen und Seitenverhältnissen. Wenn nichts vereinbart ist, liefert die Jumelia GmbH branchenübliche Formate.
4. Rechteklärung, Inhalte des Kunden, Rechtmässigkeit
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm gelieferten oder von ihm freigegebenen Inhalte / Unterlagen (z.B. Fotos, Videos, Logos, Texte, Musik, Fonts, Daten) rechtmässig genutzt werden dürfen. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechteklärung (Urheber, Marken, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte etc.).
4.2 Wird die Jumelia GmbH wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Jumelia GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang schadlos und übernimmt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
4.3 Die Jumelia GmbH schuldet keine Rechtsberatung und keine verbindliche rechtliche Prüfung von Inhalten. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Externe Plattformen und Drittanbieter
5.1 Bei Leistungen über externe Plattformen und Anbieter (z.B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn, X, Hosting-, E-Mail- oder CRM-Anbieter) gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Richtlinien.
5.2 Der Kunde anerkennt, dass Plattformen Inhalte / Anzeigen sperren, ablehnen, entfernen oder Konten einschränken können, ohne dass Jumelia GmbH dies verhindern kann. Die Jumelia GmbH haftet nicht für solche Massnahmen Dritter.
5.3 Die Jumelia GmbH orientiert sich an den jeweils bekannten Plattform-Richtlinien. Eine Garantie für dauerhafte Schaltung, Reichweite oder Verfügbarkeit besteht nicht.
5.4 Plattform-Audio und Copyright Claims: Bei Plattform-Audio-Bibliotheken und Plattform-Features gelten die Regeln der jeweiligen Plattform. Die Jumelia GmbH kann nicht garantieren, dass Inhalte dauerhaft ohne Copyright Claim, Sperre oder Einschränkung bleiben.
6. Kontoinhaberschaft, Zugänge, Werbebudget (Media Spend)
6.1 Werbebudget: Werbeausgaben an Plattformen (Media Spend) sind nicht Bestandteil des Honorars, ausser dies wird ausdrücklich vereinbart. Grundsätzlich bezahlt der Kunde Werbekosten direkt an die Plattform.
6.2 Kontoinhaberschaft: In der Regel ist der Kunde Inhaber seiner Konten und Assets (z.B. Werbekonten, Business Manager, Pixel, Domains, Analytics). Abweichungen sind möglich, wenn dies zwischen dem Kunden und der Jumelia GmbH schriftlich oder mündlich vereinbart wurde. Bei mündlicher Vereinbarung gilt Ziffer 1.9.
6.3 Konten durch die Jumelia GmbH: Sofern Konten / Assets ausnahmsweise durch die Jumelia GmbH bereitgestellt oder geführt werden, kann dies aus technischen, lizenzrechtlichen oder organisatorischen Gründen an die Kontenstruktur der Jumelia GmbH gebunden sein. Eine Übertragung oder Migration ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wird.
6.4 Der Kunde sorgt für notwendige Zugänge, Administratorrechte, 2-Faktor-Authentifizierung und gültige Zahlungsmittel, soweit dies bei ihm liegt. Verzögerungen daraus gehen zu Lasten des Kunden.
7. Beizug Dritter und Fremdleistungen
7.1 Die Jumelia GmbH darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beiziehen (z.B. Fotografen, Cutter, Entwickler, Spezialisten).
7.2 Beauftragungen erfolgen entweder im Namen der Jumelia GmbH oder, wenn sinnvoll / üblich, im Namen des Kunden. Dies wird im Projektablauf transparent gehandhabt.
7.3 Soweit Dritte im Namen des Kunden beauftragt werden, entsteht das Vertragsverhältnis direkt zwischen Kunde und Drittem. Die Jumelia GmbH haftet in diesem Fall nicht für deren Leistungen, Preise, Fristen oder Vertragsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Preise, Stundensätze, Spesen
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stundensätze (in CHF, exkl. MWST, sofern geschuldet):
Consulting / Beratung: 200 CHF pro Stunde Umsetzung / Produktion: 150 CHF pro Stunde Projektleitung / Koordination: 130 CHF pro Stunde
8.2 Zeiterfassung erfolgt in sinnvollen Einheiten (15 Minuten), sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.3 Spesen, Reisekosten, Lizenzen, Tools und Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
9. Akonto, Rechnungsstellung, Fälligkeit, Verzug
9.1 Projekte (einmalige Aufträge): Es gilt immer ein Akonto von 50 Prozent nach Angebotsfreigabe. Projektstart erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang des Akontos. Restbeträge werden gemäss Meilenstein oder nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
9.2 Monatliche Betreuung (Retainer): Bei laufender monatlicher Betreuung (Retainer) ist das Honorar jeweils im Voraus für den nächsten Monat geschuldet. Die Rechnung wird in der Regel vor Monatsbeginn gestellt. Sofern schriftlich vereinbart, kann die Abrechnung automatisiert erfolgen (z.B. via Stripe).
9.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
9.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr gemäss OR, sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten, soweit gesetzlich zulässig.
9.5 Die Jumelia GmbH ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug zu pausieren oder zurückzubehalten, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Termine verlängern sich entsprechend.
9.6 Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von der Jumelia GmbH schriftlich anerkannt ist.
10. Abonnements (Stripe) und Kündigung
10.1 Die Abrechnung für laufende monatliche Betreuungen (Retainer) erfolgt in der Regel über normale Rechnungsstellung. Sofern schriftlich vereinbart, kann die Zahlung und Abrechnung über einen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) oder einen gleichwertigen Zahlungsdienstleister erfolgen.
10.2 Bei Rechnungsstellung gilt die Zahlungsfrist gemäss Ziffer 9.3, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Abrechnung über einen Zahlungsdienstleister kann das Honorar automatisiert für den Folgemonat belastet oder eingezogen werden, sofern dies schriftlich vereinbart ist.
10.3 Kündigung: Sofern im Angebot / Vertrag nichts anderes geregelt ist, ist eine Kündigung nur auf das Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, vorbehalten bleibt die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 20. Bis zum Vertragsende bleibt das Honorar geschuldet.
10.4 Schlägt eine Zahlung fehl oder bleibt eine Rechnung unbezahlt, hat der Kunde innert 5 Tagen nach Mitteilung für Zahlung zu sorgen. Die Jumelia GmbH kann Leistungen bis zur vollständigen Zahlung pausieren. Termine verlängern sich entsprechend.
11. Termine, höhere Gewalt
11.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
11.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, späte Freigaben oder Änderungen des Kunden führen zu angemessenen Terminverschiebungen.
11.3 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Plattformen, Krankheit, behördliche Anordnungen) verlängern sich Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, können beide Parteien schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11.4 Drehbedingungen und Ausfall: Fällt ein Dreh oder Produktionstag aus Gründen aus, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. fehlende Freigaben, fehlender Zugang, Abwesenheit von Schlüsselpersonen, nicht bereitgestellte Inhalte, kurzfristige Absage), sind bereits angefallene Kosten sowie reservierte Kapazitäten zu vergüten. Dies betrifft insbesondere Crew, Technik, Location, Reise und Drittanbieter.
11.5 Reshoots: Ein Reshoot ist nur geschuldet, wenn dies im Angebot vereinbart ist oder wenn der Reshoot erforderlich ist, um einen von der Jumelia GmbH verursachten technischen Mangel zu beheben. Ein Reshoot wegen nachträglicher Änderungswünsche des Kunden ist zusätzlich geschuldet.
12. Konzept, Ideen und Pitching-Schutz
12.1 Lädt der potenzielle Kunde die Jumelia GmbH ein, vor Vertragsabschluss Konzepte, Strategien, Ideen zu erarbeiten («Pitch»), entsteht ein Vertragsverhältnis nach diesen AGB.
12.2 Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sind nach Schweizer Urheberrecht (URG) geschützt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Auch nicht urheberrechtlich geschützte Ideen (z.B. Kampagnenlogik, Claims, Strukturvorschläge) dürfen ohne Abschluss eines Hauptvertrages nicht wirtschaftlich verwertet werden.
12.3 Nutzt der Kunde Ideen / Unterlagen der Jumelia GmbH ohne Hauptvertrag, schuldet er eine angemessene Entschädigung. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
13. Nutzungsrechte, Herausgabe, Rohdaten
13.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final vereinbarten Ergebnissen für den vereinbarten Zweck und Umfang.
13.2 Keine Rohdaten / offenen Dateien: Die Jumelia GmbH schuldet grundsätzlich ausschliesslich die finalen Ergebnisse. Die Herausgabe von Rohdaten und offenen Arbeitsdateien (z.B. Figma-Dateien, Premiere- / After-Effects-Projekte, PSD, Quellcode Repos, editierbare Vorlagen) ist nicht geschuldet, auch nicht nach Projektende.
13.3 Eine Herausgabe oder Migration von Setups, Daten oder Assets ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wird.
13.4 Nutzungsrechte für Social Content, Umfang: Sofern in den Angebotsunterlagen nichts anderes geregelt ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den finalen Ergebnissen für die eigene Unternehmenskommunikation. Dies umfasst insbesondere organische Nutzung auf eigenen Kanälen, eigenen Webseiten sowie in eigenen Newslettern und Präsentationen.
13.5 Exklusivität und «Buyout»: Exklusivität ist nur geschuldet, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Ein «Buyout» gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart und in Dauer, Medien, Gebiet und Umfang klar definiert ist.
13.6 Rechte an Projektdateien, Vorlagen und Workflows: Projektdateien, offene Arbeitsdateien, Vorlagen, Templates, Presets, Workflows und interne Tools sind nicht geschuldet. Sie bleiben bei der Jumelia GmbH, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
13.7 Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen: Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Bewilligungen für Aufnahmen vorliegen. Dies betrifft insbesondere Mitarbeitende, Talents, Kundschaft, Drittpersonen, Drehorte, Hausrecht, Marken und erkennbare Elemente Dritter. Wenn die Beschaffung von Einwilligungen oder Releases durch die Jumelia GmbH erfolgen soll, muss dies im Angebot stehen.
13.8 Rohdaten, Aufbewahrung und Löschung: Die Jumelia GmbH ist nicht verpflichtet, Rohdaten aufzubewahren. «Projektabschluss» ist die letzte Lieferung an den Kunden oder die Abnahme gemäss Ziffer 3.4, je nachdem was früher eintritt. Wenn die Jumelia GmbH Rohdaten speichert, kann sie diese 12 Monate ab Projektabschluss aufbewahren und danach löschen. Vor der Löschung informiert die Jumelia GmbH per E-Mail. Der Kunde kann die Rohdaten innerhalb der Frist gratis herunterladen oder gegen Vergütung eine Verlängerung beauftragen. Nach der Löschung kann eine Wiederherstellung unmöglich sein.
14. Referenzen und Nennung
14.1 Die Jumelia GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Name, Logo, kurze Projektbeschreibung sowie Screenshots / Ausschnitte), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
14.2 Leistungsdaten / Kennzahlen (z.B. Reichweite, CPL, ROAS) verwendet die Jumelia GmbH nach Möglichkeit anonymisiert oder in Bandbreiten. Eine namentliche Zuordnung von konkreten KPIs erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
15. Mängelrüge und Nachbesserung
15.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 7 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innert 7 Tagen ab Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
15.2 Bei berechtigter Mängelrüge hat die Jumelia GmbH das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Erst wenn Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit anwendbar.
16. Haftung
16.1 Die Jumelia GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Jumelia GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
16.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Umsatzverlust, Reputationsschaden, Datenverlust) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
16.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden (Tod, Körperverletzung) im Umfang zwingenden Rechts.
16.4 Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.
16.5 Die Jumelia GmbH haftet nicht für Massnahmen oder Ausfälle externer Plattformen und Anbieter (Ziffer 5), insbesondere nicht für Kontosperrungen, Ablehnungen oder Richtlinienentscheide.
17. Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies gilt insbesondere für Strategien, Preise, Zugänge, Kundendaten, interne Abläufe und Unterlagen.
17.2 Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind, (b) nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren, (c) rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
17.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus für 3 Jahre, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Regel vorgibt.
18. Datenschutz und Auftragsbearbeitung (DSG)
18.1 Die Parteien bearbeiten Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzrecht (DSG). Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher, und die Jumelia GmbH ist Auftragsbearbeiterin, soweit die Jumelia GmbH Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.
18.2 Auftragsbearbeitung: Soweit die Jumelia GmbH im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (z.B. CRM, Newsletter, Tracking, Audiences, Kampagnen, Formularprozesse), bearbeitet die Jumelia GmbH Personendaten nur im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Kunden und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
18.3 Datensicherheit: Die Jumelia GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit nach branchenüblichen Standards (z.B. Zugriffsbeschränkungen, Berechtigungskonzepte, sichere Übertragung, Protokollierung wo sinnvoll). Eine absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden.
18.4 Unterauftragsbearbeiter: Der Kunde ermächtigt Jumelia GmbH, Unterauftragsbearbeiter beizuziehen (z.B. Hosting, CRM, E-Mail, Ads, Analytics, Automations-Tools), soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Die Jumelia GmbH verpflichtet Unterauftragsbearbeiter vertraglich zu Vertraulichkeit und angemessenen Datenschutzmassnahmen, soweit dies im Einflussbereich der Jumelia GmbH liegt.
18.5 Unterstützung: Die Jumelia GmbH unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei datenschutzbezogenen Anfragen betroffener Personen und bei Pflichten des Kunden, soweit dies die Bearbeitung durch die Jumelia GmbH betrifft und technisch möglich ist. Zusätzlicher Aufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
18.6 Löschung / Rückgabe: Nach Vertragsende werden Personendaten, die im Auftrag bearbeitet wurden, nach Weisung des Kunden gelöscht oder herausgegeben, soweit technisch möglich und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Backups können technisch bedingt zeitverzögert überschrieben werden.
18.7 Zahlungsabwicklung: Für Zahlungen können Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe) eingesetzt werden. Die Jumelia GmbH speichert in der Regel keine vollständigen Kreditkartendaten, sondern erhält abrechnungsrelevante Informationen und Zahlungsstatus.
19. Kündigung aus wichtigem Grund
19.1 Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
19.2 Bei Beendigung sind bis zum Wirksamwerden erbrachte Leistungen, angefallene Kosten sowie reservierte Kapazitäten zu vergüten.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
20.2 Gerichtsstand ist Bern (Kanton Bern), soweit gesetzlich zulässig.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Der Kunde bestätigt, diese AGB gelesen und verstanden zu haben.
21.2 Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermassen.
